Präambel
In der gleichen Stadt und im selben Stadtviertel leben die Christen der evangelischen Kirchengemeinde Dreieinigkeitskirche und der römisch-katholischen Pfarrgemeinde Herz Jesu gemeinsam mit vielen anderen Menschen anderen Glaubens und anderer Überzeugungen zusammen.
Für unsere beiden Gemeinden ist die Ökumene ein Anliegen. Deshalb haben wir ein gemeinsames Leitbild für die ökumenische Zusammenarbeit erarbeitet.
(1) Jesus Christus hat den Jüngern die Einheit als Auftrag und Ziel gegeben, damit die Menschen Gott erkennen. Deswegen besinnen wir uns auf unsere gemeinsame Herkunft und schaffen immer wieder Raum und Gelegenheiten, neugierig aufeinander zuzugehen und das Verbindende zu entdecken. Wir schauen als Nachbar Pfarreien über unseren Tellerrand hinaus, identifizieren gemeinsame Herausforderungen und stellen uns diesen in unserer Zusammenarbeit.
(2) Miteinander leben wir unseren Glauben und machen dadurch anderen Mut, sich auf den christlichen Glauben einzulassen. Beide Gemeinden bauen in Ihrer ökumenischen Zusammenarbeit noch vorhandene Vorbehalte gegenüber der anderen Konfession ab. Wir treten innerhalb und außerhalb unserer Gemeindegrenzen für das Anliegen der Ökumene ein, und leisten so einen Beitrag, dass unsere Kirchen zu einer neuen Einheit finden
(3) Unsere Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigem Vertrauen und Respekt. Wir bemühen uns ‑ auch im gegenseitigen hinterfragen ‑, das Verständnis füreinander zu vertiefen. Ein wert-schätzender und in der Freude des Glaubens wurzelnder Umgang ist dabei selbstverständlich.
(4) Unsere ökumenische Zusammenarbeit gestaltet sich
- Im Miteinander auf der Leitungsebene (gemeinsame Sitzungen unserer Gremien und Arbeitsgruppen)
- Im gemeinsamen Lernen sowohl in unseren Gremien als auch durch offene Bildungsangebote (Erwachsenenbildung, Kinderbibeltage, Klausurtage etc.)
- In gemeinsamen Aktivitäten (gemeinsame Ausflüge, Besuche in der anderen Gemeinde, Teilnahme an Festen der anderen Gemeinde)
Erarbeitet in gemeinsamer Beratung am 23.09.2019
Vom Kirchenvorstand Dreieinigkeit beschlossen am 12.10.2019
Vom Pfarrgemeinderat Herz Jesu beschlossen am 21.10.2019