Zukunft gestalten
Amtliche Hinweise zur WahlDie Wahl steht unter dem Motto „Zukunft gestalten“. Es macht deutlich, dass es um die Zukunft der Pfarrei Herz Jesu geht und wie wir sie gestalten. Als Wählerinnen und Wähler sind Sie aufgerufen durc h den Vorschlag und die Wahl von Kandidatinnen und Kandidaten dabei mitzuwirken.
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung tun diesen Dienst für die Gemeinschaft und zum Wohl der Pfarrei. Sie wünschen sich dafür Vertrauen und Rückhalt. Deshalb ist Ihrer Teilnahme an der Wahl wichtig.
Was ist die Kirchenverwaltung?
Die Kirchenverwaltung vertritt zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich. Die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder treffen zusammen mit dem Pfarrer wesentliche Entscheidungen, die die Entwicklung der Pfarrei betreffen. Die Kirchenverwaltung wird von den Mitgliedern der Kirchengemeinde für 6 Jahre gewählt. Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung festgelegt:- Die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
- Die Genehmigung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung
- Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume
- Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
- Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
- Entscheidung über die Verwendung der freiwilligen Zuwendungen

7 Kandidatinnen und 9 Kandidaten
stellen sich für die Kirchenverwaltung zur Wahl (zur Kandidatenliste). Es ist sehr erfreulich, dass 16 Personen für die Kirchenverwaltung kandidieren, die laut Satzung der Kirchenverwaltung aus sechs gewählten Personen und dem Pfarrer bestehen wird. Die Bereitschaft, dieses Amt zu übernehmen zeigt die Verbundenheit mit unserer Pfarrei und die Bereitschaft in der Pfarrei Verantwortung zu übernehmen. Dass so viele Frauen und Männer kandidieren, ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass in der Pfarrei die Mitarbeit und die Mitverantwortung der Christen geschätzt und anerkannt werden. Schade, dass nur 6 Kandidat*inn*en in das Gremium gewählt werden können, während die mit weniger Stimmen Gewählten als sogenannte Ersatzleute in das Gremium nachrücken, wenn ein Mitglied vorzeitig ausscheiden sollte. Die Liste mit den Namen der Kandidat*inn*en und den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wurde am Samstag, 20. Oktober ausgehängt. Widersprüche gegen die Wahlliste müssen bis spätestens 27.10.2018 im Pfarramt geltend gemacht werden. Briefwahl Von Montag, 28.10. bis Freitag, 16.11.2018 können Wähler*inn*en, die verhindert sind, persönlich zur Wahl zu kommen, den Briefwahlschein schriftlich oder mündlich im Pfarramt beantragen. Nach Prüfung der Wahlberechtigung werden die Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugesandt. Wahllokale und Wahlzeiten: Die Wahl zur Kirchenverwaltung findet statt:in der Kirche St. Leonhard (St. Leonhardsplatz 1) am Samstag, 17.11. 2018 von 17:30 Uhr bis 19:15 Uhr
im Josefssaal (Kreuzgasse 24) am Sonntag, 18.11.2018 von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr